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Das neue Zahlungsdienstegesetz bringt Ihnen Vorteile!

geld_artikel_großAb 1.11.2009 wird ein neutraler und einheitlicher Rechtsrahmen für Zahlungsdienste innerhalb der EU und den EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) wirksam.

Die nationale Umsetzung, das österreichische Zahlungsdienstegesetz, schafft für Verbraucher mehr Auswahl, Sicherheit und Effizienz im Umgang mit Zahlungsdienstleistungen.
  
Folgende Vorteile ergeben sich für Sie als Kunde der Raiffeisenbank:

  • Verbindlich einheitliche Zahlungsverkehrsregelung im gesamten EWR-Raum 
  • Garantierte Überweisungsfristen 
  • Verbesserte Information: 
    • Um die verrechneten Entgelte besser nachvollziehen zu können, steht Ihnen monatlich ein kostenloser Entgeltnachweis zur Verfügung.
    • Bei Nichtdurchführung von Zahlungsaufträgen werden Sie am Kontoauszug oder per Electronic Banking informiert. 
  • Verlängerte Einspruchsfrist bei Einzugsermächtigungen und Lastschriften von Ihrem Konto (8 Wochen)
  • Für nicht autorisierte Zahlungen, die ohne Ihr Verschulden entstanden sind, geht die Haftung für den entstandenen Schaden auf die Bank über.

Die Umsetzung des Zahlungsdienstegesetzes wurde in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Fassung 2009, gültig ab 01.11.2009), in die besonderen Bedingungen für Bezugskarten und in die Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen eingearbeitet. Ab dem 7.9.2009 liegen diese in Ihrer Raiffeisenbank auf oder sind auf der Homepage Ihrer Raiffeisenbank nachzulesen.